Die Grundentlastung

Nach den Wirren der auch in Gramastetten sehr turbulenten Reformationszeit und der Konsolidierung von Recht und Ordnung folgte im Revolutionsjahr 1848 eine einschneidende Neuerung, die auch die Gramastettner Bauern betraf: die Grundentlastung.

Die Höfe gehörten bis dahin der jeweiligen Grundherrschaft. Während die Bauern ihr Land als Untertanen vom Grundherrn zur Bewirtschaftung lediglich zur Verfügung bekamen und einen großen Teil des Ertrags abliefern mussten, erhielten die Hofbesitzer 1848 ihre Höfe als Eigentum. Die Grundherrschaft war abgeschafft. Die Bauern mussten nun selbst wirtschaften, sich um Saatgut kümmern und auch sehen, wie sie ihre Produkte verkaufen konnten. Etliche Bauern wurden dabei groß, andere wieder hatten eigenständiges Wirtschaften nie gelernt, versanken in Schulden und hausten ab.



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Lit.: 900 Jahre Gramastetten, erschienen 2009
Der gesamte Artikel erschien unter dem Titel "900 Jahre Gramastetten" im EuroJournal Linz - Mühlviertel - Böhmerwald 2009 / Heft 4 – www.eurojournal.at


Text: Thomas Schwierz